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Die elementare Zielsetzung des Einsatzes von eHealth ist die Verbesserung der Versorgungsqualität. Die Akteure des Gesundheitswesens profitieren von einem leichteren und schnelleren Datenaustausch. Informations- und Kommunikationstechnologien sollen die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern.

Was ist eHealth?

eHealth umfasst Anwendungen, die zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von PatientInnen sichere Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nutzen[1]. Dazu gehören folgende Anwendungsbereiche:

  • Telemedizin: z.B. Telekonsile, Telemonitoring, Telediagnostik
  • Prävention & Versorgung: Gesundheits-Apps zur Behandlung von Krankheiten, zum Ausgleich von Behinderungen oder zur Prävention; Coaching oder altersgerechte Assistenzsysteme
  • Administration: z.B. elektronische Akten, eRezepte, Krankenhausinformationssysteme, elektronische Leistungsabrechnung oder die Kommunikation medizinischer Daten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar gemacht werden, wie z. B. Notfalldaten, Medikationspläne
  • Forschung und Berichterstattung: Monitoring, Surveillance, Trendanalysen und Gesundheitsberichte
  • eLearning: Aus-, Weiter- und Fortbildung über Online-Plattformen

eHealth als Innovationskraft für die Medizin

Ziel von eHealth ist es, die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung und die Effizienz in gesundheitsbezogenen Bereichen zu fördern. Hierzu zählen Gesundheitssysteme, Gesundheitsberichterstattung sowie die Gesundheitsförderung. eHealth soll dazu beitragen, Bedarfsgerechtigkeit, Finanzierbarkeit, Chancengleichheit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu erfüllen.

Für die WHO ist eindeutig belegt, dass elektronische Gesundheitsdienste die Gesundheitssysteme effizienter machen und besser auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen eingehen[2].

Seit über 20 Jahren setzt man sich mit dem Thema eHealth auseinander. In einer Publikation von 2001 heißt es: „Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff nicht nur eine technische Entwicklung, sondern auch einen Geisteszustand, eine Denkweise, eine Haltung und ein Engagement für vernetztes, globales Denken, um die Gesundheitsversorgung lokal, regional und weltweit durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie zu verbessern.“[3]

Die beabsichtigte Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung umfasst folgende Teilbereiche:

  • Zeitliche und räumliche Überwindung von Prozessen und Strukturen im Gesundheitssystem
  • Verbesserung der Koordination der Versorgung (z. B. einrichtungs-übergreifende prospektive Behandlungsplanung und -koordination)
  • Steuerung sowohl sektorbezogener als auch sektorenübergreifender Prozesse
  • Verbesserung der Betreuung von PatientInnen durch Aufhebung bzw. Überbrückung sektoraler Grenzen (patientenbezogene, kooperative Versorgung)
  • Verbesserung der Inanspruchnahmebedingungen der Gesundheitsversorgung
  • Ermöglichung integrierter Entscheidungsunterstützung durch Bereitstellung aktuellen Wissens
  • Erhöhung der Transparenz des Leistungs- und Behandlungsgeschehens (Patientensouveränität)
  • Ermöglichung zur aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am Gesundheitswesen
  • Ablaufoptimierung (Abrechnungs- und Verwaltungsvorgänge)
  • Zusicherung modernster Behandlungsmöglichkeiten (kollektive Intelligenz)
  • Nutzung von Patientendaten für Forschung und Gesundheitsberichterstattung für die Verbesserung der Versorgungsoptionen
  • Steigerung der Effektivität (Wirksamkeit) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) durch gezielten Einsatz verfügbarer Ressourcen
  • Erschließung neuer Märkte durch Entwicklung von innovativen Anwendungen und damit verbunden eine Stärkung der Gesundheitswirtschaft (4)

Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie für das Gesundheitswesen erfordert jedoch strategische und integrierte Maßnahmen auf nationaler Ebene, um die vorhandenen Kapazitäten optimal zu nutzen und gleichzeitig eine solide Grundlage für Investitionen und Innovationen zu schaffen[2].

Das eHealth-Gesetz: Digitalisierung fördern & Daten sichern

Um hochsensible Patientendaten zu schützen, soll durch das eHealth-Gesetz (Gesetz für digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) eine sichere Telematik-Infrastruktur aufgebaut werden, die den besonderen Sicherheitsansprüchen von Gesundheitsdaten gerecht wird.

Das 2015 in Kraft getretene Gesetz wird durch einen konkreten Fahrplan für den Aufbau einer sicheren Telematik-Infrastruktur und für die Einführung medizinischer Anwendungen gelenkt.

Ziel ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen voranzutreiben. Dazu gehört unter anderem die Förderung telemedizinischer Leistungen, wie z.B. Telekonsile.

Das eHealth-Gesetz hat klar definierte Vorgaben und Fristen für Gesundheitseinrichtungen, deren Nichteinhaltung zu Sanktionen führen können.

Bundesweites Peer-to-Peer Netzwerk mit AMP.clinic

Die telemedizinische Anwendung AMP.clinic wurde zur Förderung der Digitalisierung und der Telemedizin entwickelt und ermöglicht eine überregionale Vernetzung mehrerer Kliniken in einem ExpertInnennetzwerk.

Sie ermöglicht die Übertragung von Bilddateien und Videotelefonie in einer verschlüsselten, geschützten Umgebung und bietet somit einen Raum zur schnellen kollegialen Abstimmung über verschiedene Häuser hinweg. Konkrete Fragestellungen können auf Augenhöhe anhand von aktuellen Befunden diskutiert werden - bei Bedarf direkt über Video am Klinikbett. Sensible Daten werden sicher geschützt, die Datensicherheit ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. AMP.clinic ist im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds förderfähig.

  1. 1. E-Health, Bundesministerium für Gesundheit, verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-bis-z/e/e-health.html, abgerufen am 20.10.2022

  2. 2. Ehealth, WHO World Health Organization, verfügbar unter: https://www.emro.who.int/health-topics/ehealth/ (abgerufen am 10.10.22)

  3. 3. Eysenbach G. What is e-health? J Med Internet Res. 2001 Apr-Jun;3(2):E20. doi: 10.2196/jmir.3.2.e20. PMID: 11720962; PMCID: PMC1761894.

  4. 4. Fischer, F., Aust, V., Krämer, A. (2016). eHealth: Hintergrund und Begriffsbestimmung. In: Fischer, F., Krämer, A. (eds) eHealth in Deutschland. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-49504-9_1