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Das Krankenhauszukunftsgesetz

Themen
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Intensivmedizin
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In den letzten Jahren wurde zu wenig in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen notwendige Investitionen gefördert werden. Der Krankenhauszukunftsfond stellt für die Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern rund 4 Mrd. Euro bereit.

Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?

Das 2020 verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen und soll es Krankenhäusern ermöglichen, über die nötigen Mittel zu verfügen, um in zusätzliche IT-Sicherheit, regionale Versorgungsstrukturen und Digitalisierungsvorhaben zu investieren.

Was ist der Krankenhauszukunftsfond?

Um diese finanzielle Unterstützung bereitzustellen, wurden beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfond (KHZF) eingerichtet[1]. Jeweils 3 Mrd. Euro wurden vom Bund, 1,3 Mrd. Euro von den Ländern bereitgestellt. Insgesamt beläuft sich das Fördervolumen somit auf 4,3 Milliarden Euro. Mit Hilfe des KHZF bietet das KHZG eine bundesweite finanzielle Unterstützung für Kliniken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten sowie zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit. Hierzu zählen beispielsweise Anwendungen im Bereich eHealth oder der Aufbau einer Telematikinfrastruktur.

Verbesserung der IT-Sicherheit ist eine zentrale Forderung

Dazu gehören Ausfall- und Datensicherheit sowie der Datenschutz. Um diese Vorhaben zu gewährleisten, werden ausdrückliche Konzepte für IT-Infrastrukturen gefordert, die zeigen, dass sich mehrere Krankenhäuser miteinander vernetzen. Neben der Digitalisierung und der Schaffung von Notfallkapazitäten müssen 15 % der Mittel in die Verbesserung der IT-Sicherheit investiert werden.

Wie kann das Krankenhaus finanzielle Förderung für Digitalisierung beantragen?

  1. Bedarfsanmeldung des Krankenhausträgers bzw. der Hochschulklinik beim zuständigen Land. Bei länderübergreifenden Vorhaben wird der Antrag gemeinsam mit Nennung einer Einrichtung als Hauptverantwortlicher eingereicht.
  2. Das Land entscheidet nun innerhalb von drei Monaten, welche Projekte gefördert werden sollen und stellt einen Förderantrag beim BAS.
  3. Das BAS prüft nach Eingang der Anträge, ob die jeweiligen Maßnahmen den Zielen bzw. Bestimmungen zur Förderung dem KHZG entsprechen, und weist die Mittel zu.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsgesetz können nur für solche Vorhaben beantragen kann, die ab dem 2. September 2020 begonnen haben. Die antragstellenden Länder bzw. die zu fördernden Einrichtungen müssen sich mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen[2].

Welche Herausforderungen können sich ergeben?

Die hohe Dynamik des Investitionsprogramms setzt die Kliniken auch unter Zugzwang. Krankenhäuser ohne ausreichend Digitalisierung riskieren ab 2025 einen Abschlag von 2% ihrer DRG-Erlöse.

Bundesweites Peer-to-Peer Netzwerk mit AMP.clinic

Die telemedizinische Anwendung AMP.clinic wurde zur Förderung der Digitalisierung und der Telemedizin entwickelt und ermöglicht eine überregionale Vernetzung mehrerer Kliniken in einem ExpertInnennetzwerk.

Sie ermöglicht die Übertragung von Bilddateien und Videotelefonie in einer verschlüsselten, geschützten Umgebung und bietet somit einen Raum zur schnellen kollegialen Abstimmung über verschiedene Häuser hinweg. Konkrete Fragestellungen können auf Augenhöhe anhand von aktuellen Befunden diskutiert werden - bei Bedarf direkt über Video am Klinikbett. Sensible Daten werden sicher geschützt, die Datensicherheit ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. AMP.clinic ist im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds förderfähig.

  1. 1. Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – BMG (bundesgesundheitsministerium.de), verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html, abgerufen am 20.10.2022

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