Transformationsfonds: Frischer Wind für die Krankenhausreform?
Um Krankenhäuser bei den von der Krankenhausreform geforderten Umstrukturierungen zu unterstützen, wurde kürzlich ein Transformationsfonds in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro angekündigt. Obwohl die Details zur Abwicklung noch finalisiert werden müssen, sind bereits erste Einblicke in die geplante Verteilung und Nutzung der Mittel verfügbar.
Förderung zur Umsetzung der Krankenhausreform
Die deutsche Krankenhauslandschaft steht vor einer umfassenden Transformation. Mit der jüngsten Krankenhausreform zeichnen sich bedeutende Veränderungen ab – von der Neugestaltung des Leistungsangebots über den Abbau stationärer Bettenkapazitäten bis hin zum Aufbau starker Kooperationen und Netzwerke. Diese Schritte erfordern nicht nur erheblichen Aufwand, sondern auch signifikante finanzielle Investitionen. Der Transformationsfonds soll diese Veränderungen unterstützen.
Die wichtigsten Eckdaten:
• Förderzeitraum: 2026 – 2035
• Bereitstellung von 50 Milliarden € zur Förderung von Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund der Krankenhausreform und Verteilung auf die Länder nach Königsteiner Schlüssel
• Bundesländer und Krankenhäuser sollen sich zu mindestens 50 Prozent beteiligen: Einzelne Förderprojekte können max. 50 % der Fördersumme aus dem „Bundestopf“ erhalten und mindestens 50 % müssen von Krankenhäusern und Ländern gemeinsam aufgebracht werden
• Verwaltung durch Bundesamt für soziale Sicherung
• Förderfähig sind nur Projekte, die nach dem 1. Januar 2026 starten
Voraussichtliche Förderschwerpunkte
Die Reform zielt darauf ab, die Versorgungskapazitäten durch standortübergreifende Konzentration zu stärken und den Aufbau von telemedizinischen Netzwerken sowie die Bildung spezialisierter Zentren voranzutreiben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Transformation von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und dem Aufbau integrierter Notfallstrukturen, um eine nahtlose Patientenversorgung über Sektorengrenzen hinweg zu ermöglichen.
Voraussichtlich gefördert werden sollen:
• Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
• Umwandlung von KH in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen mit Fokus auf eine ambulante ärztliche Behandlung mit besonderem pflegerischem Bedarf
• Telemedizinische Netzwerkstrukturen oder Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, schwerwiegenden oder komplexen Erkrankungen
• Bildung von Krankenhausverbünden und integrierten Notfallstrukturen
• Schließung von Standorten oder Teilen davon
Obwohl nur Projekte, die nach dem 1. Januar 2026 starten, förderfähig sind und dies laufende Planungen beeinträchtigen kann, bietet der Transformationsfonds eine einmalige Gelegenheit, zukunftsweisende Projekte zu planen und umzusetzen. Damit können Krankenhäuser einen bedeutenden Schritt hin zu einer effizienteren und patientenorientierten Versorgungslandschaft machen.
Quelle
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149634/Transformationsfonds-Diese-Vorhaben-sollen-foerderfaehig-werden (abgerufen am 02.04.24)